allgemeine Themengebiete

Reise- und Sicherheitshinweise für die jeweiligen Destinantionen

Sicherheitshinweise der EU für Flugreisende "Schwarze Liste"

Brexit: allgemeine Hinweise und Einreisebestimmungen nach Großbritannien

Hinweise für den Fährtransport und allgemeine Hafeninformationen

Benutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel in London

 

Zufahrtsbeschränkungen

Einfahrt mit dem Bus in das Stadtgebiet von London

Einfahrt mit dem Bus in das Stadtgebiet von Brüssel

Milieuzones / Umweltzonen in niederländischen Gemeinden

Französische Umweltplakete "Crit'Air Vignette"

ausgewählte Zufahrtsbeschränkungen

allgemeine Informationen über Zufahrtsbeschränkungen in Europa

 

spezifische Hinweise für Golfreisen / unter eigenem Namen veranstaltete Reisen

Was bedeutet der beiliegende Sicherungsschein zur Reisegeldabsicherung?

Wann erfolgt für gewöhnlich die Bezahlung der gebuchten Reise?

 


 

Reise- und Sicherheitshinweise für die jeweiligen Destinationen

Aktuelle Informationen wie beispielsweise Einreisebestimmungen, besondere Zollvorschriften, besondere strafrechtliche Bestimmungen, medizinische Hinweise oder Sicherheitshinweise für die jeweilige Destination können direkt bei dem Auswertigen Amt nachgelesen werden.

»Auswertiges Amt

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Sicherheitshinweise der EU für Flugreisende "Schwarze Liste"

Die sogenante Schwarze Liste umfasst sämtliche Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist. Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit in Europa, welche durch eine Abstimmung zwischen der Europäischen Kommission mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen.

»Schwarze Liste

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Brexit: allgemeine Hinweise und Einreisebestimmungen nach Großbritannien

Bei Reisen nach England, Schottland, Wales, oder Nordirland auf der irischen Insel, verlassen Reisende tatsächlich die EU und benötigen als EU-Bürger daher einen gültigen Reisepass. Der Personalausweis ist nicht mehr ausreichend. Daher wird empfohlen, rechtzeitig vor Abfahrt zu prüfen, ob ein Reisepass vorhanden und ob dieser noch gültig ist. Als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz wird hingegen bei kurzfristigen Aufenthalten in der Regel kein Visum benötigt. Informationen zu den aktuell gültigen Einreisevoraussetzungen erhält man beim Auswärtigen Amt oder der britischen Regierung bzw. jeweiligen Botschaften.

Bei der Ein- und Ausreise fanden schon immer Kontrollen statt, da Großbritannien selbst während der EU-Mitgliedschaft nicht am Schengen Abkommen beteiligt gewesen war. Insoweit ändert sich daran auch nichts, jedoch kommen zu den Personenkontrollen auch Zollkontrollen hinzu. Daher sollte bei den Kontrollen etwas mehr Zeit eingeplant werden.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bleibt weiterhin in Großbritannien gültig. Die jeweilige Krankenkasse informiert, welche Versorgung abgesehen von medizinischen Notfällen individuell zugänglich sind. Wie üblich wird aber empfohlen eine ergänzende Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Innerhalb der EU sind die Roaming Gebühren für Telefonie und mobiles Internet gedeckelt. Daher wären entsprechend der jeweiligen Verträge die Anbieter dazu berechtigt, Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.

Für Reiseveranstalter gelten im Allgemeinen die Vorgaben aus dem Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien sowie im Speziellen für Busreisen ergänzend das Interbus Abkommen. Fragen hierzu werden sicherlich von den Fachverbänden beantwortet werden können.

»Auswertiges Amt »UK Government

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Hinweise für den Fährtransport und allgemeine Hafeninformationen

Bei Verbindungen vom Festland Europa’s nach Großbritannien muss das Einchecken mindestens 90 Minuten vor Anreise erfolgen. Bei Fahrten von Großbritannien nach Irland verkürzt sich diese Zeit in der Regel auf 60 Minuten. Für Fährverbindungen vom Festland Europa’s nach Irland und umgekehrt ist in der Regel 60 Minuten zu veranschlagen.

Für die Ein- und Ausreise nach und von Grossbritannien wird seit dem Ausscheiden aus der EU zusätzlich zu den schon immer bestehenden Personenkontrollen auch Zollkontrollen durchgeführt. Es wird empfohlen, zusätzliche Verzögerungen mit einzuplanen.

Aktuelle Informationen zu Verbindungen, Zeiten und Hafenanfahrten können auf den jeweiligen Webseiten der nachfolgenden Fährgesellschaft abgerufen werden.

»DFDS Seaways »Irishferries »P&O Ferries »Stena Line »Brittany Ferries

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Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in London

Das öffentliche Verkehrsnetz umfasst die Tube (U-Bahn), Busse, Schiffe, Nahverkehrszüge und die DLR (Zugverbindung in die Docklands) und teilt sich in mehrere Zonen auf. Grundsätzlich berechtigen Fahrkarten die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel innerhalb der erworbenen Zone. Die Innenstadt ist dabei mit der Zone 1 gekennzeichnet und die Nummer der Zone nimmt mit der Entfernung zur Innenstadt zu. Neben den Zonen unterscheiden sich Fahrkarten zusätzlich in der Dauer (einmalige Fahrt, Tageskarte, 3-Tages-Karte, Wochentage, usw.), dem Zeitpunkt (Stosszeiten oder off peak) und anderen Kriterien wie Alter, Gruppe oder Grad an Behinderung. Tickets können entweder über die offizielle Webseite oder am Einfachsten direkt vor Ort erworben werden.

»offizielle Webseite

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Einfahrt mit dem Bus in das Stadtgebiet von London

Erstens gibt es die Straßengebühr Congestion Charge, welche an Werktagen von morgens bis abends im Stadtzentrum anfällig ist. Die zu entrichtende Gebühr richtet sich dabei an die benötigte Anzahl an Tage, Fahrzeugklasse sowie den Zeitpunkt der Anmeldung. Aktuell Congestion Charge pflichtige Straßen werden vor Ort mit einem weißen C auf roten Hintergrund markiert oder kann vorab auf der offiziellen Webseite des Betreibers eingesehen werden. Die Bezahlung kann entweder über die offizielle Webseite oder vor Ort in einer der vielen Tabak- / Zeitschriftengeschäften erfolgen.

Zweitens ist auch die Low Emission Zone (LEZ) zu beachten, welche vorwiegend LKWs und Reisebusse betrifft. Die LEZ deckt den Großraum London (innerhalb der Ringautobahn M25) ab und ist 24 Stunden am Tag, jeden Tag des Jahres im Einsatz. Vor Einfahrt in diese Zone muss ein Nachweis vorliegen, dass das Fahrzeug eine gewisse Emissionsnorm erfüllt, andernfalls fallen zusätzliche Gebühren an. Dieser Nachweis erfolgt vorab in Form einer Registrierung des Fahrzeuges bei der offiziellen Stelle. Das hierfür benötigte Formular (auch in deutscher Sprache vorhanden) und eine Kopie der Fahrzeugpapiere werden dann eingeschickt und geprüft, wobei dies in der Regel mindestens 10 Werktage dauern kann.

Drittens wurde zur weiteren Verbesserung der Luftqualität zusätzlich zu der LEZ eine restriktivere Ultra Low Emission Zone (ULEZ) ebenfalls täglich 24 Stunden am Tag im Zentrum Londons eingeführt. Diese gilt aber hauptsächlich für PKWs und Kleintransporter, die nicht von der LEZ betroffen sind.

»offizielle Webseite

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Einfahrt mit dem Bus in das Stadtgebiet von Brüssel

Um die Luftqualität und damit die öffentliche Gesundheit zu verbessern, ist seit dem 1. Januar 2018 die Verwendung der umweltfreundlichsten Fahrzeuge in der Brüsseler LEZ (Low Emission Zone) vorgeschrieben. Die Verordnung betrifft Pkw, Lieferwagen ≤ 3,5 Tonnen, Kleinbusse und im Ausland zugelassenen Omnibusse/Reisebusse.

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen vor der Einreise in das Gebiet von Brüssel registriert werden (Angaben erforderlich: Fahrzeugtyp, Euro-Norm und Kraftstoff). Die Registrierung ist kostenlos, erfolgt in einem automatischen Verfahren über die offizielle Webseite und ist für bis zu 5 Jahre gültig, sofern die Informationen bezüglich des Fahrzeugs unverändert bleiben.

Jedes Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist und ohne vorherige Registrierung in die Niedrigemissionszone der Region Brüssel einfährt, wird mit einem Bußgeld belegt. Überprüfen Sie im nachfolgenden Link, ob Ihr Fahrzeug innerhalb der LEZ verkehren kann.

»offizielle Webseite

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Milieuzones / Umweltzonen in niederländischen Gemeinden

In zahlreichen niederländischen Stadtzentren gibt es Niedrigemissionszonen. Die Gemeinden richten diese Zonen ein, um die Luftqualität in ihren Städten zu verbessern. Die Vorschriften für Umweltzonen gelten auch für ausländische Fahrzeuge.

Die Vorschriften für Umweltzonen gelten in der Regel nur für Lkw und Busse, manchmal auch für dieselbetriebene Pkw und Kleintransporter. Auf Straßenschildern ist angegeben, welche Fahrzeuge von der Umweltzone betroffen sind.

Auf der nachfolgenden Website können hierzu offizielle Informationen eingeholt oder betroffene Fahrzeuge registriert werden.

»offizielle Webseite

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Französische Umweltplakette "Crit'Air Vignette"

Bislang wurden Umweltzonen nur in Paris, Lyon, rund um Grenoble, Lille und Strasbourg eingeführt. Geplant sind aber weitere Umweltzonen schrittweise in französischen Städten und Ballungsgebieten einzuführen.

Seit Juli 2016 gelten in Frankreich neue Umweltzonen. Diese wurden eingeführt, um durch eine Reduktion von Feinstaub und Stickoxiden die Luftqualität in den betroffenen Gebieten langfristig zu verbessern. Kraftfahrzeuge benötigen zum Befahren der Umweltzonen ab sofort die sogenannte Umweltplakette Crit'Air. Hierfür werden alle Kraftfahrzeuge in Kategorien (0 bis 5) eingeteilt und bekommen eine Umweltplakette der entsprechenden Kategorie zugeteilt.

Bei der französischen Umweltplakette "Crit'Air Vignette" handelt es sich um einen runden, bunten Aufkleber, der gut sichtbar auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs geklebt wird. Kraftfahrer aus Österreich kennen das System vielleicht bereits teilweise aus deutschen Städten wie etwa Berlin, wo ebenfalls für die Zufahrt zu manchen Stadtbereichen eine solche Plakette benötigt wird.

Die Regelungen gelten für alle Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass auch Touristen und Firmenfahrzeuge betroffen sind und eine Umweltplakette benötigen, wenn sie die Umweltzonen in den betroffenen Städten befahren wollen.

Die Umweltplakette Crit'Air kann ausschließlich online erworben werden. Wir empfehlen, die Umweltplakette nur über die offizielle, vom Umweltministerium autorisierte Seite zu bestellen. Hier können Sie auf Englisch oder Französisch die Umweltplakette direkt bestellen.

»offizielle Webseite

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ausgewählte Zufahrtsbeschränkungen

Um die Luftqualität zu verbessern, wurde bzw. wird für zahlreiche Innenstadtbereiche Umweltzonen eingerichtet. Häufig dürfen nur noch Fahrzeuge, die den Zulassungsbedingungen entsprechen, in die Umweltzonen hineinfahren. Details zu den jeweiligen Umweltzonen, bspw. welche Bedingungen zu beachten sind und wo genau die Umweltzonen sich befinden, können auf den offiziellen Websites eingesehen werden.

Fahrzeuge mit einem ausländischen Nummernschild müssen sich in der Regel vorab registrieren. Diese Registrierung erfolgt üblicherweise über die offiziellen Websites der jeweiligen Städte / Gemeinden, um ein möglich anfallendes Bußgeld zu vermeiden.

»Antwerpen »Bath »Bristol »Edinburgh »Gent »Glasgow »Portsmouth

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allgemeine Informationen über Zufahrtsbeschränkungen in Europa

Zahlreiche Städte in Europa haben Zufahrtsbeschränkungen oder -verbote, Umweltzonen oder auch eine City-Maut. Eine einheitliche Regelung für die unterschiedlichen Zonen gibt es jedoch nicht. Der ADAC gibt im nachfolgenden Link eine aktuelle Übersicht über die Besonderheiten, auch teilweise anwendbar für Busse.

»externer Link

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Was bedeutet der beiliegende Sicherungsschein zur Kundengeldabsicherung?

Gemäß §651k des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine Kundengeldabsicherung vorgeschrieben. Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters werden gezahlte Reisepreise, sowie Reiseleistungen erstattet. Notwendige Aufwendungen wie Rückreise sind ebenfalls Bestandteil der Absicherung.

Bei detaillierterten Fragen können Sie sich mit uns oder mit unserem Versicherungsunternehmen, R+V Versicherung in Wiesbaden (siehe Rückseite Sicherungsschein), in Verbindung setzten.

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Wann erfolgt für gewöhnlich die Bezahlung der gebuchten Reise?

Unsere allgemeinen Zahlungsbedingungen finden Sie in unseren Reisebedingungen. Falls diese für Ihre Reise abweichen, finden Sie Details zur Zahlung in der Ihnen vorliegenden Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung.

Für gewöhnlich wird eine Anzahlung in Höhe von 20% umgehend bei Anmeldung fällig. Sie erhalten den genauen Betrag per schriftlicher Rechnung in Zahlung gestellt, einhergehend mit dem Sicherungsschein. Der endgültige Betrag wird im Allgemeinen 4 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert fällig und sollte zeitnah getätigt werden, solange die Reise nicht aufgrund von Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zuvor abgesagt wurde. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde, werden Sie gewöhnlich bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn schriftlich informiert und erhalten die zuvor getätigte Anzahlung zurück.

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